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Meine Schwerpunkte
Verwaltungsstrafrecht
Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht – effektiv, erfahren und mit Rechtsschutz oft kostenfrei
Haben Sie eine Strafverfügung, ein Straferkenntnis oder eine behördliche Aufforderung zur Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG erhalten?
Im Verwaltungsstrafrecht sind viele Strafen anfechtbar – oft gibt es erhebliche Verfahrens- oder Begründungsmängel. Ich unterstütze Sie kompetent und zielgerichtet.
Typische Fälle, bei denen ich Sie vertrete
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Lenker- oder Halterverantwortung wegen mangelhaften Fahrzeugzustands
(abgenutzte Reifen, kaputte Beleuchtung, Bremsmängel, fehlende § 57a-Begutachtung, technische Defekte) -
Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG
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Verkehrsrechtliche Übertretungen (StVO, KFG, Parkstrafen, Vorrang, Geschwindigkeitsdelikte)
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Gewerbe- und baurechtliche Verwaltungsstrafen
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Einspruch gegen Strafverfügungen
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Beschwerde gegen Straferkenntnisse
Rechtsschutzversicherung: Keine Kosten für Sie
Ein zentraler Vorteil: Viele Mandanten haben Rechtsschutzdeckung, ohne es zu wissen. In Verwaltungsstrafverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig:
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alle Anwaltskosten
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Verfahrenskosten
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Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Ich kläre die Deckung für Sie – Sie tragen meist kein Kostenrisiko.
Warum mich beauftragen?
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langjährige Spezialisierung im Verwaltungsstrafrecht
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hohe Erfolgsquote bei Einstellungen und Strafreduktionen
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schnelle Ersteinschätzung
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kompetente Abwicklung mit Rechtsschutzversicherung
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persönliche und engagierte Betreuung
Wichtig: Fristen im Verwaltungsstrafrecht sind kurz
Nach Erhalt einer Strafverfügung oder Lenkerauskunft haben Sie nur wenige Tage Zeit zu reagieren.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig – ich sichere Ihre Rechte.
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