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Meine Schwerpunkte

Verwaltungsstrafrecht

Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht – effektiv, erfahren und mit Rechtsschutz oft kostenfrei

Haben Sie eine Strafverfügung, ein Straferkenntnis oder eine behördliche Aufforderung zur Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG erhalten?

Im Verwaltungsstrafrecht sind viele Strafen anfechtbar – oft gibt es erhebliche Verfahrens- oder Begründungsmängel. Ich unterstütze Sie kompetent und zielgerichtet.


Typische Fälle, bei denen ich Sie vertrete

  • Lenker- oder Halterverantwortung wegen mangelhaften Fahrzeugzustands
    (abgenutzte Reifen, kaputte Beleuchtung, Bremsmängel, fehlende § 57a-Begutachtung, technische Defekte)

  • Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG

  • Verkehrsrechtliche Übertretungen (StVO, KFG, Parkstrafen, Vorrang, Geschwindigkeitsdelikte)

  • Gewerbe- und baurechtliche Verwaltungsstrafen

  • Einspruch gegen Strafverfügungen

  • Beschwerde gegen Straferkenntnisse
     

Rechtsschutzversicherung: Keine Kosten für Sie
Ein zentraler Vorteil: Viele Mandanten haben Rechtsschutzdeckung, ohne es zu wissen. In Verwaltungsstrafverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig:

  • alle Anwaltskosten

  • Verfahrenskosten

  • Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

Ich kläre die Deckung für Sie – Sie tragen meist kein Kostenrisiko.

Warum mich beauftragen?

  • langjährige Spezialisierung im Verwaltungsstrafrecht

  • hohe Erfolgsquote bei Einstellungen und Strafreduktionen

  • schnelle Ersteinschätzung

  • kompetente Abwicklung mit Rechtsschutzversicherung

  • persönliche und engagierte Betreuung
     

Wichtig: Fristen im Verwaltungsstrafrecht sind kurz
Nach Erhalt einer Strafverfügung oder Lenkerauskunft haben Sie nur wenige Tage Zeit zu reagieren.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig – ich sichere Ihre Rechte.

Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

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