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Meine Schwerpunkte
Führerscheinrecht
Bei Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers nach §103 (2) KFG empfiehlt sich die umgehende Kontaktaufnahme, um innerhalb der Frist eine Akteneinsicht nehmen zu können.
Qualifizierte Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. Fahren unter Einfluss von Suchtgiften führen zur Entziehung der Lenkberechtigung. Es gilt hier umgehend zu Handeln und keine Zeit zu verlieren.
Ich unterstütze Sie, Ihre Rechte dabei durchzusetzen um im besten Fall den Führerscheinentzug zu verhindern oder aber die Wiederausfolgung zu beschleunigen.
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